Anwaltschaft des Kindes e.V. Münster

Verein für Verfahrenspflege für Kinder und Jugendliche

Postfach 410221 - 48066 Münster
Anwaltschaft des Kindes
Anwaltschaft des Kindes

Überarbeitung der Homepage

Unsere Seite wird zur Zeit überarbeitet. In Kürze finden Sie an dieser Stelle neue Informationen zum Anwaltschaft des Kindes e.V..

Verfahrenspflege für Kinder und Jugendliche

Seit Einführung des neuen Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 kann nach §50 FGG das Familiengericht einem minderjährigen Kind einen Pfleger bestellen. Dieser vertritt nun als Beteiligter im Verfahren die Interessen des Kindes und trägt somit zur richterlichen Entscheidungsfindung bei.

Auf diesem Hintergrund hat sich der Verein "Anwaltschaft des Kindes e.V." seit seiner Gründung im Jahr 2000 zur Aufgabe gemacht, die Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche bekannt zu machen, VerfahrenspflegerInnen in ihrer Arbeit zu unterstützen und bei der Weiterentwicklung in der Region mitzuarbeiten. So gibt es inzwischen einen Informationsflyer für Erwachsene und einen Flyer für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Darüber hinaus arbeitet der Verein mit der Fachhochschule Münster, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Verein "Kinder haben Rechte" u.a. zusammen und engagiert sich in der Aus- und Fortbildung von VerfahrenspflegerInnen.