Überarbeitung der Homepage
Unsere Seite wird zur Zeit überarbeitet. In Kürze finden Sie an dieser Stelle neue Informationen zum Anwaltschaft des Kindes e.V..
Verfahrenspflege für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft und daher auf den besonderen Schutz der Erwachsenen angewiesen. In Familiengerichtsverfahren geraten Kinder schnell in Loyalitätskonflikte oder werden zu hilflosen Streitobjekten zwischen den Verfahrensbeteiligten, so dass der Blick auf das Kind verloren geht.
Seit Einführung des neuen Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 kann nach §50 FGG das Familiengericht einem minderjährigen Kind einen Pfleger bestellen. Dieser vertritt nun als Beteiligter im Verfahren die Interessen des Kindes und trägt somit zur richterlichen Entscheidungsfindung bei.
Über die Verfahrenspflegerin oder den Verfahrenspfleger, den sogenannten "Anwalt des Kindes", äußert das Kind seine Wünsche, Ängste und Sorgen gegenüber Eltern, anderen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht und erfährt wirksame Unterstützung. Eine Verfahrenspflegschaft kann beim Familiengericht beantragt werden.
Auf diesem Hintergrund hat sich der Verein "Anwaltschaft des Kindes e.V." seit seiner Gründung im Jahr 2000 zur Aufgabe gemacht, die Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche bekannt zu machen, VerfahrenspflegerInnen in ihrer Arbeit zu unterstützen und bei der Weiterentwicklung in der Region mitzuarbeiten. So gibt es inzwischen einen Informationsflyer für Erwachsene und einen Flyer für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Darüber hinaus arbeitet der Verein mit der Fachhochschule Münster, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Verein "Kinder haben Rechte" u.a. zusammen und engagiert sich in der Aus- und Fortbildung von VerfahrenspflegerInnen.
