Zweck und Ziele des Vereins "Anwaltschaft des Kindes e.V. Münster"
Der Verein "Anwaltschaft des Kindes e.V." wurde im September 2000 in Münster aus dem ersten Fortbildungskurs zur Verfahrenspflege für Kinder und Jugendliche im Anna-Kückmann-Haus gegründet. Dem Verein gehören inzwischen Verfahrenspflegerinnen aus Münster, dem Münsterland sowie Osnabrück u.a. an. Alle ordentlichen Mitglieder haben an einer Ausbildung zum Thema Verfahrenspflegschaft teilgenommen.
Anliegen des Vereins für Verfahrenspflege ist es, den Blick unserer Gesellschaft auf Kinder und Jugendliche zu lenken, deren Rechte zu stärken und deren Interessen in familiengerichtlichen Verfahren durch professionelle VerfahrenspflegerInnen zu vertreten. Der Schwerpunkt des Vereins liegt z.Zt. auf der Qualifizierung von VerfahrenspflegerInnen und anderen Interessierten. So bietet er regelmäßige Fortbildungen zu praxisnahen Themen und kollegiale Beratung an. Darüber hinaus will der Verein durch Öffentlichkeitsarbeit und Information die Chancen von Verfahrenspflegschaften für Kinder und Jugendlche bekannt machen. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Ziele:
- Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Presse- und Medienarbeit)
- Entwicklung und Einführung von Standards für die professionelle Durchführung von Verfahrenspflegschaften
- Organisieren und Anbieten von Weiterbildungen im Bereich Verfahrenspflegschaften für Kinder und Jugendliche
- Kollegialer Austausch und Supervision
- Vertretung der Interessen der Vereinsmitglieder
- Vernetzung der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger
- Kooperation mit anderen Interessenvertretungen (Ausbildungsinstituten, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften)
